Thema des Monats M�rz 2007
Notrutschen in Tageseinrichtungen f�r Kinder
1. Hintergrund
Vorbeugender Brandschutz ist ein elementarer Bestandteil des
t�glichen Lebens. Es ist nicht nur f�r Produktionsbetriebe oder
gro�e Unternehmen notwendig durch geeignete Ma�nahmen die
Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Br�nden zu verhindern
beziehungsweise zu minimieren. Diese Vorkehrungen sind genauso
wichtig f�r kleinere Einheiten, wie private Haushalte, aber auch f�r
Tageseinrichtungen f�r Kinder.
Ein Feuer kann leider allzu leicht durch verschiedene
Einflussfaktoren entstehen, die im Alltag auftreten k�nnen. Ein
Brand kann beispielsweise technische Ursachen haben, wie
Kurzschl�sse oder �berhitzung von Elektroger�ten. Er kann beim
Hantieren mit beziehungsweise an brennenden oder hei�en Gegenst�nden
entstehen (Streichh�lzer, Herdplatten), ebenso wie durch
Unachtsamkeit. Ein klassisches Beispiel ist das Vergessen eine
brennende Kerze zu l�schen. J�hrlich sterben fast 600 Menschen in
Deutschland in Folge von Br�nden, wobei etwa ein Drittel aller
Brandopfer Kinder sind!
Die gro�e Mehrzahl der Brandopfer stirbt durch Einwirkung von
Brandrauch. Die in ihm enthaltenen Atemgifte (z.B.: Kohlenmonoxid,
Kohlendioxid) f�hren bereits nach wenigen Atemz�gen zur
Bewusstlosigkeit und k�nnen toxische Lungen�deme verursachen. Der
Tod tritt meist durch Ersticken ein. Der Brandrauch breitet sich
schneller aus als das Feuer. Oft erreicht bereits wenige Minuten
nach Ausbruch eines Feuers die Schadstoffkonzentration der Atemluft
lebensbedrohliche Werte.
2. Brandschutz � rechtliche Anforderungen an
Flucht- und Rettungswege
Im Fall eines Feuers kann es lebensrettend sein, dass geeignete
Flucht- und Rettungswege in ausreichendem Umfang vorhanden sind.
Folgerichtig sind Brandschutzbestimmungen wesentliche Bestandteile
der Bauordnungen der L�nder. Die Landesbauordnung NRW fordert im � 17 Absatz 1,
dass bauliche Anlagen [�] so beschaffen sind, dass der Entstehung
eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt
wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren
sowie wirksame L�scharbeiten m�glich sind. Bezogen auf
die Anzahl und Ausgestaltung der Rettungswege gibt es unter anderem
folgende Vorgaben (� 17 Absatz 3):
- Zwei Rettungswege in jedem Geschoss mit Aufenthaltsraum.
- Erster Rettungsweg in Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener
Erde liegen, f�hrt mindestens �ber eine Treppe (�notwendige
Treppe�).
- Zweiter Rettungsweg kann eine mit Rettungsger�ten der
Feuerwehr erreichbare, anleiterbare Stelle (z. B. ein daf�r
ausgewiesenes Fenster) oder eine weitere notwendige Treppe sein.
- Keine Notwendigkeit eines zweiten Rettungsweges besteht, wenn
die Rettung �ber einen sicher erreichbaren Treppenraum f�hrt, in
den Feuer und Rauch nicht eindringen k�nnen.
- Anleiterbare Stellen h�her als acht Meter �ber der
Gel�ndeoberfl�che, sind nur zul�ssig, wenn die Feuerwehr die
erforderlichen Rettungsger�te vorh�lt.
Somit m�ssen in Tageseinrichtungen f�r Kinder in jedem Geschoss
zwei Rettungswege vorhanden sein, wobei der erste Rettungsweg ab dem
ersten Obergeschoss �ber eine Treppe zu f�hren ist. Bezogen auf den
zweiten Rettungsweg l�sst der Regelungstext Raum f�r verschiedene
Varianten. Nicht selten werden Notrutschen (synonym:
Fluchtrutschen) von Bauplanern als alternative M�glichkeiten zur
Ausgestaltung des so genannten zweiten Rettungsweges diskutiert und
wurden auch bereits in manchen Tageseinrichtungen f�r Kinder
installiert.
3. Zielsetzung
Dieser Artikel �Notrutschen in Tageseinrichtungen f�r Kinder� der
Landesunfallkasse NRW soll den betroffenen Entscheidungstr�gern bei
der Frage, ob eine Notrutsche in einer Tageseinrichtung installiert
wird oder nicht, wichtige Argumente an die Hand geben und dar�ber
informieren, welche Gesichtspunkte dringend ber�cksichtigt werden
m�ssen.
4. Notrutschen � keine Alternative f�r den zweiten
Rettungsweg!
Der Einbau von Notrutschen in Tageseinrichtungen f�r Kinder ist
nicht grunds�tzlich abzulehnen. Allerdings kann eine Notrutsche den
zweiten Rettungsweg nicht ersetzen, da sie keine gleichwertige
Option f�r die Rettungskr�fte zum Einstieg in das Geb�ude bietet.
Das hei�t, die Notrutsche kann lediglich als Erg�nzung zu den beiden
anderen Rettungswegen einer Einrichtung gelten! Eine h�ufig
angewandte Alternative f�r den zweiten Rettungsweg ist die
Ausweisung von Fluchtwegen �ber ein Fenster, das zum Anleitern durch
die Feuerwehr geeignet ist. In Gemeinschaftseinrichtungen ist selbst
ein als �f�r die Feuerwehr anleiterbare Stelle� ausgewiesenes
Fenster im Vergleich zu einem zweiten baulichen Rettungsweg kritisch
zu betrachten. Aus diesem Grunde wird beispielsweise in der
Schulbaurichtlinie NRW ein zweiter baulicher Rettungsweg
grunds�tzlich gefordert, �[�] da eine Rettung ganzer Schulklassen
�ber eine Anleiterung in der im Gefahrenfall erforderlichen kurzen
Zeit unrealistisch ist.� Auch in Tageseinrichtungen f�r Kinder muss
damit gerechnet werden, dass im Brandfall eine gro�e Zahl an Kindern
m�glichst schnell aus dem Geb�ude herausgebracht werden muss.
Wir empfehlen grunds�tzlich
- einer zweiten Treppe als zweiten Rettungsweg die absolute
Priorit�t zu geben.
Treppen sind allen anderen
Rettungswegvarianten in der Regel �berlegen, da sie eine sichere
und schnelle Evakuierung auch gr��erer Personengruppen und
hilfsbed�rftiger Kleinkinder erm�glichen.
- Eine Treppe mit geraden L�ufen ist solchen mit gewendelten
L�ufen vorzuziehen. In Tageseinrichtungen f�r Kinder sind
Spindeltreppen (Sonderform der Wendeltreppe mit geschlossenem
Treppenauge) als notwendige Flucht- und Rettungswege nicht
zul�ssig.
- Sollte die Errichtung der vorgenannten Treppen
technisch-baulich nicht m�glich sein, sind Alternativen zu pr�fen.
Finanzielle Einsparpotentiale sind allerdings keine akzeptablen
Gr�nde bei einer Entscheidung gegen eine Treppe.
- Unter bestimmten, im Folgenden genannten, Voraussetzungen kann
eine Notrutsche eine geeignete zus�tzliche Fluchtm�glichkeit
in Erg�nzung zu den vorgenannten beiden
Rettungswegen darstellen.
Der Entscheidung f�r oder gegen eine Notrutsche als zus�tzliche
Fluchtm�glichkeit muss ein sorgf�ltig durchgef�hrter Pr�f- und
Abw�gungsprozess vorausgehen. Leider mangelt es diesbez�glich den
meisten Schriften zum Thema Brandschutz in Tageseinrichtungen f�r
Kinder an den notwendigen Konkretisierungen und Hilfestellungen.
5. Notrutschen: Pro und Kontra
Bei der Diskussion um den Einbau von Notrutschen lassen sich
folgende wesentliche Argumente zusammenfassen:
-
Notrutschen k�nnen im Einzelfall eine schnelle
Evakuierung aller Personen aus der Einrichtung
erm�glichen.
Die �berwindung einer Etage mit einer guten,
sicheren Rutsche kann insbesondere dann eine vergleichsweise
schnelle Fluchtm�glichkeit sein, wenn ansonsten die ErzieherInnen
eine gr��ere Zahl von Kindern tragen oder individuell begleiten
m�ssten. Dies kann vor allem f�r integrative Einrichtungen
zutreffen, bei denen geistig oder k�rperlich behinderte Kinder
betreut werden oder f�r Einrichtungen, die Kinder mit einem Alter
unter 36 Monaten aufgenommen haben. Je nach der Zahl dieser Kinder
m�ssten die ErzieherInnen sogar mehrmals die Rettungswege hin- und
zur�ck benutzen. Eine Flucht �ber eine Treppe, zumal wenn sie
gewendelt ist, kann f�r Kleinkinder ein sehr langsames Unterfangen
sein. Allerdings muss man diesem Argument entgegenhalten,
dass bei der Nutzung der Notrutschen die Kinder nur einzeln, nach
und nach herunterrutschen k�nnen und die Rutsche f�r jedes Kind
einzeln freigegeben werden muss.
- Die Nutzung von Notrutschen kann spielerisch und
t�glich ge�bt werden.
Kinder verhalten sich in Notsituationen oft �ngstlich,
unberechenbar und irrational. Um dem Entgegen zu wirken, m�ssen
derartige Abl�ufe m�glichst oft einge�bt werden. Diese M�glichkeit
ist dann gegeben, wenn Notrutschen zugleich Spielger�te f�r die
Kinder sind. Der Gebrauch der Rutsche w�rde st�ndig ge�bt werden.
Dann besteht die Chance, dass �ngste der Kinder abgebaut werden
k�nnen und die Flucht aus dem Geb�ude im Notfall unproblematisch
verl�uft. Dies macht es allerdings auch notwendig, dass
die Notrutsche den Anforderungen der DIN EN 1176-3.
- Notrutschen bergen nicht die Gefahr, sich durch
Stolpern oder St�rzen zu verletzen beziehungsweise dadurch den
Rettungsablauf zu blockieren.
Stolper- und Sturzunf�lle ereignen sich gerade an Treppen
besonders h�ufig. Im Zusammenspiel mit der Stress-Situation einer
Evakuierung und der damit verbundenen Eile ist das Risiko zu
stolpern oder zu st�rzen nat�rlich noch einmal um ein Vielfaches
erh�ht. Im ung�nstigsten Fall k�nnen dadurch zus�tzlich andere
Personen behindert und der gesamte Rettungsablauf erheblich
verz�gert werden. Aber auch die Nutzung von Rutschen kann
zu Zwischenf�llen f�hren: Beispielsweise kann es zum Umknicken
beim Austritt aus dem Auslaufteil kommen oder zu Zusammenst��en,
wenn zwei Kinder sehr unterschiedlich schnell herunterrutschen.
Als Nachteile der Notrutschen in
Tageseinrichtungen f�r Kinder sind unter anderem folgende Punkte zu
nennen:
- Notrutschen sind nicht zur Benutzung durch alle
Personengruppen geeignet.
Wie auch bei sonstigen Rutschen werden aufgrund des Alters
beziehungsweise des Entwicklungsstandes nicht alle Kinder in der
Lage sein, selbstst�ndig Notrutschen zu nutzen. Gerade bei
Kleinstkindern wird eventuell die Begleitung durch eine
Betreuungsperson notwendig sein. Andernfalls kann es zu
Komplikationen kommen, wie beispielsweise, dass ein Kind auf
halber Strecke liegen bleibt und den weiteren R�umungsprozess
blockert.
- Notrutschen k�nnen nicht wie Treppen zugleich von
vielen Personen benutzt werden.
Bei der Nutzung der Notrutschen muss das Einsteigen sukzessive
erfolgen. Die Rutsche muss f�r jedes Kind einzeln freigegeben
werden.
- Es bestehen Verletzungsgefahren durch Zusammenst��e
und beim Verlassen der Rutsche.
Die Nutzung der Notrutsche in Paniksituationen erh�ht das
Risiko f�r Zwischenf�lle, wie das Umknicken am Rutschenausstieg
und Zusammenst��e von kurz hintereinander rutschenden Kindern.
- Notrutschen erschweren die M�glichkeit, in das
Stockwerk zur�ckzukehren.
Anders als Treppen erlauben Notrutschen nicht ohne weiteres die
R�ckkehr in das Geb�ude zur Personenrettung. Dramatisch wird es,
wenn festgestellt wird, dass sich doch noch ein Kind in der
Einrichtung aufh�lt und alle ErzieherInnen bereits unten
angekommen sind!
- Notrutschen sind nicht zur Flucht von Kindern aus
h�heren Stockwerken geeignet.
Die aus h�heren Stockwerken zu �berwindenden H�hen lassen einen
Einsatz von Notrutschen in Tageseinrichtungen f�r Kinder als
ungeeignet erscheinen. Diese Rutschen k�nnten die Anforderungen
der DIN EN 1176-3 nicht erf�llen, k�nnten somit nicht als
Spielger�te fungieren und m�ssten mit einem sehr steilen
Neigungswinkel ausgelegt sein. Die Folge sind verringerte
Nutzungspraxis, erh�hte Rutschgeschwindigkeiten und damit
verbunden erh�hte Verletzungsgefahren.
- Notrutschen stellen lediglich eine Fluchtm�glichkeit
dar, sind aber nicht im Sinne des Brandschutzes und der
Landesbauordnung NRW als Rettungswege geeignet, �ber die die
Einsatzkr�fte der Feuerwehr einen Angriffsweg in das Geb�ude
haben.
Der zweite Rettungsweg soll nicht nur der Selbstrettung dienen,
sondern auch die aktive Hilfe durch die Rettungskr�fte
erm�glichen. Hierzu ist es notwendig, dass die Feuerwehrleute auch
�ber den zweiten Rettungsweg Zutritt in das Geb�ude erhalten
k�nnen, um so m�glichst z�gig und gezielt Personenrettung und
Brandabwehr vornehmen zu k�nnen.
Zusammenfassung
der wichtigsten Argumentationspunkte Pro und Contra einer Notrutsche
Bei der Entscheidung f�r eine Notrutsche ist unter Abw�gung der
genannten Vor- und Nachteile das Votum der zust�ndigen Stellen der
Genehmigungsbeh�rden (z. B. Bauaufsichtsbeh�rde) und der �rtlich
zust�ndige Feuerwehr (Brandschutzdienststelle) ausschlaggebend.
6. Anforderungen an Notrutschen als zus�tzliche
Fluchtwege
Sollten
Sie sich zur Anschaffung und Installation einer Notrutsche
entschlie�en, sind folgende Anforderungen zu erf�llen:
- Die Notrutsche stellt lediglich eine Erg�nzung der vorhandenen
Rettungswege dar und kann weder den ersten noch den zweiten
Rettungsweg ersetzen;
- Die Funktionstauglichkeit der Notrutsche ist nach ihrer
Errichtung zu �berpr�fen; sie ist einer j�hrlichen
Sachkundigenpr�fung zu unterziehen, deren Ergebnis dokumentiert
werden muss;
- Der Gebrauch der Notrutsche ist regelm��ig zu �ben. Der
praxiserprobte Ablauf bei einer Rettungssituation ist festzulegen
und allen Beteiligten bekannt zu machen (Aushang; Einweisung);
R�umungs�bungen im Kindergarten sollten mit Unterst�tzung der
Feuerwehr durchgef�hrt werden;
- Bei der Evakuierung sollte sich nach M�glichkeit eine
Betreuungsperson am Rutschenende und eine zweite am Einstieg
postieren;
- Es ist sicherzustellen, dass kein Kind �vergessen� worden ist,
bevor als letzte Person die zweite Erzieherin/der zweite Erzieher
aus dem Geb�ude rutschen;
- Es ist wichtig, dass eine Sicht- und Kommunikationsverbindung
zwischen Ein- und Auslauf der Notrutsche gegeben ist, damit eine
�berblick �ber den Evakuierungsprozess m�glich ist; d. h.
gewendelte Notrutschen sind in der Regel ungeeignet;
- Notrutschen, die auch als Spielger�t genutzt werden, m�ssen
den grundlegenden Anforderungen der DIN EN 1176 entsprechen;
- Der Neigungswinkel des Rutschteils zur Horizontalen darf gem��
DIN EN 1176-3 an keiner Stelle 60� �berschreiten, womit
ausgeschlossen werden soll, dass gef�hrdende
Rutschgeschwindigkeiten entstehen; d.h. Notrutschen k�nnen i.d.R.
nur f�r die Rettung aus dem ersten Obergeschoss installiert
werden;
- Die Notrutsche muss in ihrer Sitzbreite so dimensioniert sein,
dass eine Benutzung durch erwachsene Personen unproblematisch
m�glich ist;
- Die Notrutsche sollte oben geschlossen (Tunnelrutsche)
ausgef�hrt sein, um unabh�ngiger von Witterungseinfl�ssen wie z.B.
Schnee oder Regen zu sein und die Absturzgefahr, die bei offenen
Rutschen gegeben w�re, zu minimieren;
- Kleinstkinder oder k�rperlich und geistig behinderte Kinder,
die nicht allein die Notrutsche benutzen k�nnen, sollten m�glichst
im Erdgeschoss betreut werden;
- Falls in einer Kindertageseinrichtung nur ein/e Erzieher/in
anwesend ist, sind alle Kinder bevorzugt im Erdgeschoss zu
betreuen;
- Ebenso wie andere Flucht- und Rettungswege sind die
Notrutschen jederzeit frei zug�nglich und nutzbar zu halten.
In einigen Bundesl�ndern finden sogenannte Rettungsschl�uche
Einsatz. Diese Systeme bestehen aus schwer entflammbaren Gewebe und
sollen innerhalb einer Minute einsatzbereit sein. Sie gelten auch
als attraktiv, da sie die Optik eines Geb�udes nicht ver�ndern und
die Interessen des Denkmalschutzes nicht verletzen. Auch diese
Rettungsschl�uche k�nnen allerdings keinen Rettungsweg im Sinne der
Landesbauordnung ersetzen, da er ausschlie�lich der Selbstrettung
dient. Zudem bieten sie nicht die oben genannten Vorteile der
Notrutschen, wie beispielsweise gleichzeitig als Spielger�te
fungieren zu k�nnen.
7. Vorbeugender und abwehrender Brandschutz
Ob die Tageseinrichtung eine Notrutsche als eine
Fluchtm�glichkeit aus der ersten oder zweiten Etage eines Geb�udes
einsetzt, ist letztlich nur ein Teilaspekt des betrieblichen
Brandschutzes. Die Festlegung von Rettungswegen, organisatorische
Vorkehrungen und die Ein�bung der Evakuierung sind weitere wichtige
Bestandteile des vorbeugenden Brandschutzes. Ebenso hierzu zu z�hlen
ist die Schulung des p�dagogischen Personals (Verhalten im
Brandfall), sowie die Brandschutzerziehung der Kinder.
Lernziel ist es, den Kindern Kenntnisse und Verhaltensweisen zu
vermitteln, die der Entstehung von Br�nden vorbeugen und im Fall
eines Feuers schnelle und richtige Reaktionen f�rdern. Zusammen mit
dem notwendigen Grundwissen zum abwehrenden Brandschutz (Standorte
der Feuerl�scher; Umgang mit geeigneten Feuerl�scheinrichtungen
etc.) ergeben diese Ma�nahmen eine umfassende
Brandschutzkonzeption, die die Sicherheit der
Kinder und des Personals erh�ht.
Aspekte der Brandschutzkonzeption (Brandschutzordnung):
- Schulung des Personals
- Alarmsignal der Einrichtung
- Verhalten im Brandfall
- Notwendigkeit von R�umungs�bungen
- H�ufige Brandursachen
- Die Standorte der Feuerl�scher und deren Bedienung
- Besprechung und Nutzung der Rettungswege
- Brandursachen
- Das richtige Absetzen eines Notrufes
- Festlegung und Bekanntmachung der Sammelpl�tze
Verhalten im Brandfall
Bricht ein Feuer aus, so ist ohne R�cksicht auf den Umfang des
Feuers und ohne, dass der Erfolg eigener L�schversuche abgewartet
wird unverz�glich
- das Alarmsignal der Einrichtung auszul�sen,
- die Feuerwehr zu verst�ndigen,
- die Einrichtung �ber die gekennzeichneten Rettungswege in
Richtung der bekannten Sammelpl�tze zu verlassen,
- das Gruppentagebuch oder Anwesenheitsbuch mitzunehmen und
- am Sammelplatz die Vollz�hligkeit der Kinder zu �berpr�fen.
Dr. Christoph Heidrich, Landesunfallkasse NRW
Die Inhalte dieses Artikels wurden in enger
Abstimmung mit dem Ministerium f�r Bauen und Verkehr NRW; Referat VI
A 4: Baulicher Brandschutz, Sonderbauten, Technische
Geb�udeausr�stung (Herr Jost R�bel)
erstellt. |