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Thema des Monats M�rz 2007

Notrutschen in Tageseinrichtungen f�r Kinder

  1. Hintergrund
  2. Brandschutz � rechtliche Anforderungen an Flucht- und Rettungswege
  3. Zielsetzung
  4. Notrutschen � keine Alternative f�r den zweiten Rettungsweg!
  5. Notrutschen: Pro und Kontra
  6. Anforderungen an Notrutschen als zus�tzliche Fluchtwege
  7. Vorbeugender und abwehrender Brandschutz

Rutsche
Foto: www.pixelquelle.de

 

1. Hintergrund

Vorbeugender Brandschutz ist ein elementarer Bestandteil des t�glichen Lebens. Es ist nicht nur f�r Produktionsbetriebe oder gro�e Unternehmen notwendig durch geeignete Ma�nahmen die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Br�nden zu verhindern beziehungsweise zu minimieren. Diese Vorkehrungen sind genauso wichtig f�r kleinere Einheiten, wie private Haushalte, aber auch f�r Tageseinrichtungen f�r Kinder.

Ein Feuer kann leider allzu leicht durch verschiedene Einflussfaktoren entstehen, die im Alltag auftreten k�nnen. Ein Brand kann beispielsweise technische Ursachen haben, wie Kurzschl�sse oder �berhitzung von Elektroger�ten. Er kann beim Hantieren mit beziehungsweise an brennenden oder hei�en Gegenst�nden entstehen (Streichh�lzer, Herdplatten), ebenso wie durch Unachtsamkeit. Ein klassisches Beispiel ist das Vergessen eine brennende Kerze zu l�schen. J�hrlich sterben fast 600 Menschen in Deutschland in Folge von Br�nden, wobei etwa ein Drittel aller Brandopfer Kinder sind!

Die gro�e Mehrzahl der Brandopfer stirbt durch Einwirkung von Brandrauch. Die in ihm enthaltenen Atemgifte (z.B.: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid) f�hren bereits nach wenigen Atemz�gen zur Bewusstlosigkeit und k�nnen toxische Lungen�deme verursachen. Der Tod tritt meist durch Ersticken ein. Der Brandrauch breitet sich schneller aus als das Feuer. Oft erreicht bereits wenige Minuten nach Ausbruch eines Feuers die Schadstoffkonzentration der Atemluft lebensbedrohliche Werte.

 

2. Brandschutz � rechtliche Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

Im Fall eines Feuers kann es lebensrettend sein, dass geeignete Flucht- und Rettungswege in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Folgerichtig sind Brandschutzbestimmungen wesentliche Bestandteile der Bauordnungen der L�nder. Die Landesbauordnung NRW fordert im � 17 Absatz 1, dass bauliche Anlagen [�] so beschaffen sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame L�scharbeiten m�glich sind.
Bezogen auf die Anzahl und Ausgestaltung der Rettungswege gibt es unter anderem folgende Vorgaben
(� 17 Absatz 3):

  • Zwei Rettungswege in jedem Geschoss mit Aufenthaltsraum.
  • Erster Rettungsweg in Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, f�hrt mindestens �ber eine Treppe (�notwendige Treppe�).
  • Zweiter Rettungsweg kann eine mit Rettungsger�ten der Feuerwehr erreichbare, anleiterbare  Stelle (z. B. ein daf�r ausgewiesenes Fenster) oder eine weitere notwendige Treppe sein.
  • Keine Notwendigkeit eines zweiten Rettungsweges besteht, wenn die Rettung �ber einen sicher erreichbaren Treppenraum f�hrt, in den Feuer und Rauch nicht eindringen k�nnen.
  • Anleiterbare Stellen h�her als acht Meter �ber der Gel�ndeoberfl�che,  sind nur zul�ssig, wenn die Feuerwehr die erforderlichen Rettungsger�te vorh�lt.

Somit m�ssen in Tageseinrichtungen f�r Kinder in jedem Geschoss zwei Rettungswege vorhanden sein, wobei der erste Rettungsweg ab dem ersten Obergeschoss �ber eine Treppe zu f�hren ist. Bezogen auf den zweiten Rettungsweg l�sst der Regelungstext Raum f�r verschiedene Varianten.
Nicht selten werden Notrutschen (synonym: Fluchtrutschen) von Bauplanern als alternative M�glichkeiten zur Ausgestaltung des so genannten zweiten Rettungsweges diskutiert und wurden auch bereits in manchen Tageseinrichtungen f�r Kinder installiert.

 

3. Zielsetzung

Dieser Artikel �Notrutschen in Tageseinrichtungen f�r Kinder� der Landesunfallkasse NRW soll den betroffenen Entscheidungstr�gern bei der Frage, ob eine Notrutsche in einer Tageseinrichtung installiert wird oder nicht, wichtige Argumente an die Hand geben und dar�ber informieren, welche Gesichtspunkte dringend ber�cksichtigt werden m�ssen.

Rutsche4. Notrutschen � keine Alternative f�r den zweiten Rettungsweg!

Der Einbau von Notrutschen in Tageseinrichtungen f�r Kinder ist nicht grunds�tzlich abzulehnen. Allerdings kann eine Notrutsche den zweiten Rettungsweg nicht ersetzen, da sie keine gleichwertige Option f�r die Rettungskr�fte zum Einstieg in das Geb�ude bietet. Das hei�t, die Notrutsche kann lediglich als Erg�nzung zu den beiden anderen Rettungswegen einer Einrichtung gelten!
Eine h�ufig angewandte Alternative f�r den zweiten Rettungsweg ist die Ausweisung von Fluchtwegen �ber ein Fenster, das zum Anleitern durch die Feuerwehr geeignet ist. In Gemeinschaftseinrichtungen ist selbst ein als �f�r die Feuerwehr anleiterbare Stelle� ausgewiesenes Fenster im Vergleich zu einem zweiten baulichen Rettungsweg kritisch zu betrachten. Aus diesem Grunde wird beispielsweise in der Schulbaurichtlinie NRW ein zweiter baulicher Rettungsweg grunds�tzlich gefordert, �[�] da eine Rettung ganzer Schulklassen �ber eine Anleiterung in der im Gefahrenfall erforderlichen kurzen Zeit unrealistisch ist.� Auch in Tageseinrichtungen f�r Kinder muss damit gerechnet werden, dass im Brandfall eine gro�e Zahl an Kindern m�glichst schnell aus dem Geb�ude herausgebracht werden muss.

Wir empfehlen grunds�tzlich

  1. einer zweiten Treppe als zweiten Rettungsweg die absolute Priorit�t zu geben.
    Treppen sind allen anderen Rettungswegvarianten in der Regel �berlegen, da sie eine sichere und schnelle Evakuierung auch gr��erer Personengruppen und hilfsbed�rftiger Kleinkinder erm�glichen.
  2. Eine Treppe mit geraden L�ufen ist solchen mit gewendelten L�ufen vorzuziehen. In Tageseinrichtungen f�r Kinder sind Spindeltreppen (Sonderform der Wendeltreppe mit geschlossenem Treppenauge) als notwendige Flucht- und Rettungswege nicht zul�ssig.
  3. Sollte die Errichtung der vorgenannten Treppen technisch-baulich nicht m�glich sein, sind Alternativen zu pr�fen. Finanzielle Einsparpotentiale sind allerdings keine akzeptablen Gr�nde bei einer Entscheidung gegen eine Treppe.
  4. Unter bestimmten, im Folgenden genannten, Voraussetzungen kann eine Notrutsche eine geeignete zus�tzliche Fluchtm�glichkeit in Erg�nzung zu den vorgenannten beiden Rettungswegen darstellen.

Der Entscheidung f�r oder gegen eine Notrutsche als zus�tzliche Fluchtm�glichkeit muss ein sorgf�ltig durchgef�hrter Pr�f- und Abw�gungsprozess vorausgehen. Leider mangelt es diesbez�glich den meisten Schriften zum Thema Brandschutz in Tageseinrichtungen f�r Kinder an den notwendigen Konkretisierungen und Hilfestellungen.

 

5. Notrutschen: Pro und Kontra

Bei der Diskussion um den Einbau von Notrutschen lassen sich folgende wesentliche Argumente zusammenfassen:

  • Notrutschen k�nnen im Einzelfall eine schnelle Evakuierung aller Personen aus der Einrichtung erm�glichen.

    Die �berwindung einer Etage mit einer guten, sicheren Rutsche kann insbesondere dann eine vergleichsweise schnelle Fluchtm�glichkeit sein, wenn ansonsten die ErzieherInnen eine gr��ere Zahl von Kindern tragen oder individuell begleiten m�ssten. Dies kann vor allem f�r integrative Einrichtungen zutreffen, bei denen geistig oder k�rperlich behinderte Kinder betreut werden oder f�r Einrichtungen, die Kinder mit einem Alter unter 36 Monaten aufgenommen haben. Je nach der Zahl dieser Kinder m�ssten die ErzieherInnen sogar mehrmals die Rettungswege hin- und zur�ck benutzen. Eine Flucht �ber eine Treppe, zumal wenn sie gewendelt ist, kann f�r Kleinkinder ein sehr langsames Unterfangen sein. Allerdings muss man diesem Argument entgegenhalten, dass bei der Nutzung der Notrutschen die Kinder nur einzeln, nach und nach herunterrutschen k�nnen und die Rutsche f�r jedes Kind einzeln freigegeben werden muss.

     

  • Die Nutzung von Notrutschen kann spielerisch und t�glich ge�bt werden.

    Kinder verhalten sich in Notsituationen oft �ngstlich, unberechenbar und irrational. Um dem Entgegen zu wirken, m�ssen derartige Abl�ufe m�glichst oft einge�bt werden. Diese M�glichkeit ist dann gegeben, wenn Notrutschen zugleich Spielger�te f�r die Kinder sind. Der Gebrauch der Rutsche w�rde st�ndig ge�bt werden. Dann besteht die Chance, dass �ngste der Kinder abgebaut werden k�nnen und die Flucht aus dem Geb�ude im Notfall unproblematisch verl�uft. Dies macht es allerdings auch notwendig, dass die Notrutsche den Anforderungen der DIN EN 1176-3.

     

  • Notrutschen bergen nicht die Gefahr, sich durch Stolpern oder St�rzen zu verletzen beziehungsweise dadurch den Rettungsablauf zu blockieren.

    Stolper- und Sturzunf�lle ereignen sich gerade an Treppen besonders h�ufig. Im Zusammenspiel mit der Stress-Situation einer Evakuierung und der damit verbundenen Eile ist das Risiko zu stolpern oder zu st�rzen nat�rlich noch einmal um ein Vielfaches erh�ht. Im ung�nstigsten Fall k�nnen dadurch zus�tzlich andere Personen behindert und der gesamte Rettungsablauf erheblich verz�gert werden. Aber auch die Nutzung von Rutschen kann zu Zwischenf�llen f�hren: Beispielsweise kann es zum Umknicken beim Austritt aus dem Auslaufteil kommen oder zu Zusammenst��en, wenn zwei Kinder sehr unterschiedlich schnell herunterrutschen.

 

Als Nachteile der Notrutschen in Tageseinrichtungen f�r Kinder sind unter anderem folgende Punkte zu nennen:

  • Notrutschen sind nicht zur Benutzung durch alle Personengruppen geeignet.

    Wie auch bei sonstigen Rutschen werden aufgrund des Alters beziehungsweise des Entwicklungsstandes nicht alle Kinder in der Lage sein, selbstst�ndig Notrutschen zu nutzen. Gerade bei Kleinstkindern wird eventuell die Begleitung durch eine Betreuungsperson notwendig sein. Andernfalls kann es zu Komplikationen kommen, wie beispielsweise, dass ein Kind auf halber Strecke liegen bleibt und den weiteren R�umungsprozess blockert.

  • Notrutschen k�nnen nicht wie Treppen zugleich von vielen Personen benutzt werden.

    Bei der Nutzung der Notrutschen muss das Einsteigen sukzessive erfolgen. Die Rutsche muss f�r jedes Kind einzeln freigegeben werden.

     

  • Es bestehen Verletzungsgefahren durch Zusammenst��e und beim Verlassen der Rutsche.

    Die Nutzung der Notrutsche in Paniksituationen erh�ht das Risiko f�r Zwischenf�lle, wie das Umknicken am Rutschenausstieg und Zusammenst��e von kurz hintereinander rutschenden Kindern.

     

  • Notrutschen erschweren die M�glichkeit, in das Stockwerk zur�ckzukehren.

    Anders als Treppen erlauben Notrutschen nicht ohne weiteres die R�ckkehr in das Geb�ude zur Personenrettung. Dramatisch wird es, wenn festgestellt wird, dass sich doch noch ein Kind in der Einrichtung aufh�lt und alle ErzieherInnen bereits unten angekommen sind!

     

  • Notrutschen sind nicht zur Flucht von Kindern aus h�heren Stockwerken geeignet.

    Die aus h�heren Stockwerken zu �berwindenden H�hen lassen einen Einsatz von Notrutschen in Tageseinrichtungen f�r Kinder als ungeeignet erscheinen. Diese Rutschen k�nnten die Anforderungen der DIN EN 1176-3 nicht erf�llen, k�nnten somit nicht als Spielger�te fungieren und m�ssten mit einem sehr steilen Neigungswinkel ausgelegt sein. Die Folge sind verringerte Nutzungspraxis, erh�hte Rutschgeschwindigkeiten und damit verbunden erh�hte Verletzungsgefahren.

     

  • Notrutschen stellen lediglich eine Fluchtm�glichkeit dar, sind aber nicht im Sinne des Brandschutzes und der Landesbauordnung NRW als Rettungswege geeignet, �ber die die Einsatzkr�fte der Feuerwehr einen Angriffsweg in das Geb�ude haben.

    Der zweite Rettungsweg soll nicht nur der Selbstrettung dienen, sondern auch die aktive Hilfe durch die Rettungskr�fte erm�glichen. Hierzu ist es notwendig, dass die Feuerwehrleute auch �ber den zweiten Rettungsweg Zutritt in das Geb�ude erhalten k�nnen, um so m�glichst z�gig und gezielt Personenrettung und Brandabwehr vornehmen zu k�nnen.

 

Zusammenfassung der wichtigsten Argumentationspunkte Pro und Contra einer Notrutsche

Bei der Entscheidung f�r eine Notrutsche ist unter Abw�gung der genannten Vor- und Nachteile das Votum der zust�ndigen Stellen der Genehmigungsbeh�rden (z. B. Bauaufsichtsbeh�rde) und der �rtlich zust�ndige Feuerwehr (Brandschutzdienststelle) ausschlaggebend.

 

6. Anforderungen an Notrutschen als zus�tzliche Fluchtwege

Sollten Sie sich zur Anschaffung und Installation einer Notrutsche entschlie�en, sind folgende Anforderungen zu erf�llen:

  • Die Notrutsche stellt lediglich eine Erg�nzung der vorhandenen Rettungswege dar und kann weder den ersten noch den zweiten Rettungsweg ersetzen;
  • Die Funktionstauglichkeit der Notrutsche ist nach ihrer Errichtung zu �berpr�fen; sie ist einer j�hrlichen Sachkundigenpr�fung zu unterziehen, deren Ergebnis dokumentiert werden muss;
  • Der Gebrauch der Notrutsche ist regelm��ig zu �ben. Der praxiserprobte Ablauf bei einer Rettungssituation ist festzulegen und allen Beteiligten bekannt zu machen (Aushang; Einweisung); R�umungs�bungen im Kindergarten sollten mit Unterst�tzung der Feuerwehr durchgef�hrt werden;
  • Bei der Evakuierung sollte sich nach M�glichkeit eine Betreuungsperson am Rutschenende und eine zweite am Einstieg postieren;
  • Es ist sicherzustellen, dass kein Kind �vergessen� worden ist, bevor als letzte Person die zweite Erzieherin/der zweite Erzieher aus dem Geb�ude rutschen;
  • Es ist wichtig, dass eine Sicht- und Kommunikationsverbindung zwischen Ein- und Auslauf der Notrutsche gegeben ist, damit eine �berblick �ber den Evakuierungsprozess m�glich ist; d. h. gewendelte Notrutschen sind in der Regel ungeeignet;
  • Notrutschen, die auch als Spielger�t genutzt werden, m�ssen den grundlegenden Anforderungen der DIN EN 1176 entsprechen;
  • Der Neigungswinkel des Rutschteils zur Horizontalen darf gem�� DIN EN 1176-3 an keiner Stelle 60� �berschreiten, womit ausgeschlossen werden soll, dass gef�hrdende Rutschgeschwindigkeiten entstehen; d.h. Notrutschen k�nnen i.d.R. nur f�r die Rettung aus dem ersten Obergeschoss installiert werden;
  • Die Notrutsche muss in ihrer Sitzbreite so dimensioniert sein, dass eine Benutzung durch erwachsene Personen unproblematisch m�glich ist;
  • Die Notrutsche sollte oben geschlossen (Tunnelrutsche) ausgef�hrt sein, um unabh�ngiger von Witterungseinfl�ssen wie z.B. Schnee oder Regen zu sein und die Absturzgefahr, die bei offenen Rutschen gegeben w�re, zu minimieren;
  • Kleinstkinder oder k�rperlich und geistig behinderte Kinder, die nicht allein die Notrutsche benutzen k�nnen, sollten m�glichst im Erdgeschoss betreut werden;
  • Falls in einer Kindertageseinrichtung nur ein/e Erzieher/in anwesend ist, sind alle Kinder bevorzugt im Erdgeschoss zu betreuen;
  • Ebenso wie andere Flucht- und Rettungswege sind die Notrutschen jederzeit frei zug�nglich und nutzbar zu halten.

In einigen Bundesl�ndern finden sogenannte Rettungsschl�uche Einsatz. Diese Systeme bestehen aus schwer entflammbaren Gewebe und sollen innerhalb einer Minute einsatzbereit sein. Sie gelten auch als attraktiv, da sie die Optik eines Geb�udes nicht ver�ndern und die Interessen des Denkmalschutzes nicht verletzen. Auch diese Rettungsschl�uche k�nnen allerdings keinen Rettungsweg im Sinne der Landesbauordnung ersetzen, da er ausschlie�lich der Selbstrettung dient. Zudem bieten sie nicht die oben genannten Vorteile der Notrutschen, wie beispielsweise gleichzeitig als Spielger�te fungieren zu k�nnen.

 

7. Vorbeugender und abwehrender Brandschutz

Ob die Tageseinrichtung eine Notrutsche als eine Fluchtm�glichkeit aus der ersten oder zweiten Etage eines Geb�udes einsetzt, ist letztlich nur ein Teilaspekt des betrieblichen Brandschutzes. Die Festlegung von Rettungswegen, organisatorische Vorkehrungen und die Ein�bung der Evakuierung sind weitere wichtige Bestandteile des vorbeugenden Brandschutzes. Ebenso hierzu zu z�hlen ist die Schulung des p�dagogischen Personals (Verhalten im Brandfall), sowie die Brandschutzerziehung der Kinder. Lernziel ist es, den Kindern Kenntnisse und Verhaltensweisen zu vermitteln, die der Entstehung von Br�nden vorbeugen und im Fall eines Feuers schnelle und richtige Reaktionen f�rdern. Zusammen mit dem notwendigen Grundwissen zum abwehrenden Brandschutz (Standorte der Feuerl�scher; Umgang mit geeigneten Feuerl�scheinrichtungen etc.) ergeben diese Ma�nahmen eine umfassende Brandschutzkonzeption, die die Sicherheit der Kinder und des Personals erh�ht.

Aspekte der Brandschutzkonzeption (Brandschutzordnung):

  1. Schulung des Personals
  2. Alarmsignal der Einrichtung
  3. Verhalten im Brandfall
  4. Notwendigkeit von R�umungs�bungen
  5. H�ufige Brandursachen
  6. Die Standorte der Feuerl�scher und deren Bedienung
  7. Besprechung und Nutzung der Rettungswege
  8. Brandursachen
  9. Das richtige Absetzen eines Notrufes
  10. Festlegung und Bekanntmachung der Sammelpl�tze

Verhalten im Brandfall

Bricht ein Feuer aus, so ist ohne R�cksicht auf den Umfang des Feuers und ohne, dass der Erfolg eigener L�schversuche abgewartet wird unverz�glich

  • das Alarmsignal der Einrichtung auszul�sen,
  • die Feuerwehr zu verst�ndigen,
  • die Einrichtung �ber die gekennzeichneten Rettungswege in Richtung der bekannten Sammelpl�tze zu verlassen,
  • das Gruppentagebuch oder Anwesenheitsbuch mitzunehmen und
  • am Sammelplatz die Vollz�hligkeit der Kinder zu �berpr�fen.

 

Dr. Christoph Heidrich, Landesunfallkasse NRW

Die Inhalte dieses Artikels wurden in enger Abstimmung mit dem Ministerium f�r Bauen und Verkehr NRW; Referat VI A 4: Baulicher Brandschutz, Sonderbauten, Technische Geb�udeausr�stung (Herr Jost R�bel) erstellt.

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