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Fridulin Brenzlich in Aktion

Maßnahmenüberblick
| Datum | Einrichtung |
|---|---|
| 03.09.10 | Pestalozzischule 58566 Kierspe |
| Feuerwehr | Feuerwehr Kierspe |
| 01.09.10 | Feuerwehr Stadt Olsberg 59939 Olsberg |
| Feuerwehr | Löschzug Bigge - Olsberg |
| 26.08.10 | Grundschule Stukenbrock 33758 Schloss Holte - Stukenbrock |
| Feuerwehr | Schloß Holte - Stukenbrock |
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Ziele
Die Zahlen aus Statistiken über Brände, die durch Kinder und Jugendliche verursacht werden, sowie die Zahl der dadurch getöteten und verletzten Personen sprechen eine deutliche Sprache. Hier ist Handlungsbedarf in Form von Erziehung und Aufklärung. Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Medium Feuer ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Eltern, Erziehern und Lehrern.
Seit seiner Gründung 1988 verfolgt der Fachausschuss das Ziel, die Brandschutzerziehung und -aufklärung in Nordrhein-Westfalen in Bildungseinrichtungen Kindergärten, Grundschulen und weiterführende Schulen nach einheitlichen Konzeptionen und Zielsetzungen zu fördern.
Das Feuerschutz- und Hilfegesetz (FSHG) in seiner derzeit gültigen Fassung weist in § 8 den Gemeinden als Träger des Feuerschutzes die Pflichtaufgabe zu, in der Brandschutzerziehung unterstützend tätig zu werden. Die Gemeinde überträgt diese Aufgabe den Feuerwehren. Dadurch ergibt sich in den Feuerwehren die Notwendigkeit, geschultes Personal für die Unterstützung in der Brandschutzerziehung vorzuhalten. Dies sind die Berater oder Beauftragten für die Brandschutzerziehung.
In der Regel führen diese Feuerwehrmitglieder die Brandschutzerziehung nicht selber durch. Ihre Aufgabe ist es, für die Durchführung der Brandschutzerziehung in den Einrichtungen zu werben, in fachlicher Hinsicht tätig zu werden, Materialien zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls auch personell mitzuhelfen, wenn es z.B. um die Vorstellung der persönlichen Schutzausrüstung oder das Einüben des Notrufes geht. Die Umsetzung der Inhalte von Brandschutzerziehung obliegt dem pädagogisch ausgebildeten Personal in den Bildungseinrichtungen, also Erzieher/innen und Lehrkräfte, die aufgrund ihrer Ausbildung als Pädagogen, insbesondere in Fragen der Didaktik und Methodik, dazu qualifiziert sind.
Die Pflichtaufgabe Brandschutzerziehung hat in den Feuerwehren noch keine lange Tradition, wie etwa die Brandbekämpfung oder die technische Hilfeleistung. Der Fachausschuss führt daher seit einigen Jahren landesweite Ausbildungsveranstaltungen in Form von Seminaren durch. Dort werden Feuerwehrmitglieder auf ihre Aufgabe als Berater oder Beauftragte für die Brandschutzerziehung vorbereitet. Sie erfahren dort, wie ihr Rollenverständnis sein soll, welche Zielsetzungen es zu verfolgen gilt und welche unterstützenden Materialien es für die Durchführung der Brandschutzerziehung und -aufklärung gibt. Außerdem bieten diese Veranstaltungen eine gute Möglichkeit, Ideen und Erfahrungen aus anderen Regionen auszutauschen.
Von Anfang an hat der Fachausschuss den engen Kontakt mit den traditionellen Partnern der Feuerwehren, den Provinzial-Versicherungen gepflegt. Sie sind im Laufe der Zeit zu unentbehrlichen Partnern in der Sicherheitserziehung geworden. Nicht nur durch großzügige Finanzmittel, sondern auch durch vielfältige Ideen und nicht zuletzt durch intensive personelle Unterstützung ist die Brandschutzerziehung und -aufklärung sehr stark gefördert worden. Durch dieses zielgerichtete Zusammenwirken sind eine Fülle von Materialien entstanden und gefördert worden, die der Brandschutzerziehung und -aufklärung im Lande Nordrhein-Westfalen zugute kommen. (siehe u.a. auch unter Menüpunkt „Material“)
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