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20.5.2013 : 8:57 : +0200

Maßnahmenüberblick

DatumEinrichtung
07.05.13
58566 Kierspe
FeuerwehrFeuerwehr Kierspe
07.05.13St.Joahnnes-Kindergarten
48619 Heek
FeuerwehrFeuerwehr Heek
06.05.13Teutoburger-Wald Schule
49545 Brochterbeck
FeuerwehrFreiwillige Feuerwehr Tecklenburg Lz Brochterbeck
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Das Spiel mit dem Feuer ... mehr

Sonderrechte

Unter Sondersignal versteht man die Warnung anderer Verkehrsteilnehmer vor Einsatzfahrzeugen mithilfe von Lichtzeichen und Tonsignalen. Dies ist nur bestimmten Fahrzeugen für zeitkritische Situationen vorbehalten.

Voraussetzungen und rechtliche Regelung

Die Verwendung von Sondersignal ist in Deutschland in § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Demnach ist das Einsetzen des Sondersignals auf wenige Ausnahmesituationen beschränkt, um Missbrauch vorzubeugen. Es darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um

  • Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,
  • eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden,
  • flüchtige Personen zu verfolgen oder
  • bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Dieser Artikel wurde aus der Online-Enzyklopädie Wikipedia entnommen. Der Originalartikel befindet sich hier.


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