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19.5.2013 : 13:07 : +0200

Maßnahmenüberblick

DatumEinrichtung
07.05.13
58566 Kierspe
FeuerwehrFeuerwehr Kierspe
07.05.13St.Joahnnes-Kindergarten
48619 Heek
FeuerwehrFeuerwehr Heek
06.05.13Teutoburger-Wald Schule
49545 Brochterbeck
FeuerwehrFreiwillige Feuerwehr Tecklenburg Lz Brochterbeck
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Sprungpolster

Sprungpolster 16 – zu Übungszwecken in einem Wald aufgebaut

Das Sprungpolster wird als Sprungrettungsgerät der Feuerwehr zur Menschenrettung aus brennenden Gebäuden oder zur Sicherung absturzgefährdeter Personen eingesetzt. Die häufig benutzten Begriffe „Sprungretter“ und „Lorsbach“ nach der Bauartbezeichnung sind umgangssprachlich, die in der DIN-Norm genutzte Bezeichnung ist „Sprungpolster“. Die gebräuchlichste Form in Deutschland ist das „Sprungpolster 16“.

Einsatz des Sprungpolsters

Sprungpolster kommen, wie alle Sprungrettungsgeräte dann zum Einsatz, wenn beispielsweise der Einsatz einer Drehleiter nicht möglich ist (z. B. Hinterhof, keine Anfahrt möglich) und auch andere Rettungswege nicht zur Verfügung stehen. Im Einsatzfall (Person droht zu springen, absturzgefährdete Person) wird das Sprungpolster außerhalb des möglichen Aufschlagsbereichs der gefährdeten Person komplett aufgebaut und erst wenn es einsatzbereit ist in Stellung gebracht. Dadurch wird vermieden, dass die zu rettende Person zu früh springt. Nachdem das Sprungpolster in Stellung gebracht wurde, müssen die Einsatzkräfte einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Rettungsgerät einhalten, weil die Gefahr besteht, dass die zu rettende Person das Sprungpolster verfehlt oder davon abprallt, was wiederum ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Einsatzkräfte darstellt.

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